Long-Covid
Generell besteht für Heilpraktiker Behandlungsverbot nach IfSG für eine akute Sars-Covid 19 Erkrankung.
Dies gilt allerdings nicht für mögliche Folgen einer durchlaufenen Erkrankung, dem sogenannten Post-/Long-Covid-Syndrom.
Hier kann die Homöopathie eine Möglichkeit darstellen, um die Langzeitfolgen einer durchlaufen Covid-Erkrankung positiv zu beeinflussen. Mögliche Beschwerden könnten sein:
Dies gilt allerdings nicht für mögliche Folgen einer durchlaufenen Erkrankung, dem sogenannten Post-/Long-Covid-Syndrom.
Hier kann die Homöopathie eine Möglichkeit darstellen, um die Langzeitfolgen einer durchlaufen Covid-Erkrankung positiv zu beeinflussen. Mögliche Beschwerden könnten sein:
- weiterhin anhaltender Reizhusten
- Schleimbildung im Rachenraum, Stockschnupfen
- Kurzatmigkeit, Atemnot, Beklemmungsgefühl bei der geringsten Anstrengung
- Herzklopfen, Herzrasen bei geringster Anstrengung
- Müdigkeit tagsüber, Schwäche, eingeschränkte Leistungsfähigkeit
- Antriebslosigkeit, Lustlosigkeit
- Störung von Konzentration und Gedächtnis
- anhaltende Geschmacks- und Geruchsstörungen, Geschmacks- und/oder Geruchsverlust
- neurologische Beeinträchtigungen